Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Berufsunfähigkeit – genau für diese Fälle schließen wir Versicherungen ab. Doch was, wenn es im Ernstfall plötzlich heißt: „Ihre Krankheit bestand schon vor Vertragsabschluss – wir zahlen nicht!“

Für viele Betroffene ist das ein Schock. Schließlich haben sie bei der Antragstellung alles wahrheitsgemäß angegeben. Doch dann taucht irgendwo in den alten Krankenakten eine Diagnose auf, die sie selbst gar nicht kannten. Ein medizinischer Irrtum oder eine unbemerkte Krankheit kann schnell zur Gefahr für deine finanzielle Sicherheit werden.

Doch was ist hier überhaupt rechtens? Und wie kannst du dich schützen?

Der Drahtseilakt mit den Gesundheitsfragen

Beim Abschluss einer Versicherung mit Gesundheitsprüfung – etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung oder Risikolebensversicherung – müssen Kunden eine Vielzahl an Fragen beantworten:

  • Hattest du in den letzten 5 Jahren Erkrankungen?
  • Warst du die letzten 10 Jahre im Krankenhaus?
  • Wurdest du operiert?
  • Nimmst du regelmäßig Medikamente?

Die Annahme: Wer hier falsche Angaben macht, riskiert im Leistungsfall den Versicherungsschutz. Doch was viele nicht wissen: Du bist nur verpflichtet, das anzugeben, was dir auch wirklich bekannt ist.

Das Gesetz ist hier eindeutig:
📌 Unbekannte Krankheiten musst du nicht angeben.
📌 Wenn dir eine Diagnose nicht mitgeteilt wurde, bist du nicht verantwortlich.
📌 Du bist kein Arzt – du kannst nur das beantworten, was du weißt.

Der relevante Hinweis dazu findet sich in § 19 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort steht:
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen.“

Doch genau hier steckt auch die Gefahr im Leistungsfall…

Der Streit im Leistungsfall: Wenn die Versicherung alte Diagnosen ausgräbt

Der große Unterschied: Bei der Antragstellung zählt nur dein Wissen – im Leistungsfall zählt plötzlich deine komplette Krankenakte.

Das bedeutet: Wenn du Jahre später eine Berufsunfähigkeit oder eine schwere Krankheit meldest, kann die Versicherung deine Krankenakte anfordern. Und wenn dort eine alte, dir unbekannte Diagnose auftaucht, kommt das böse Erwachen.

🔎 Beispiel:
Ein Versicherter beantragt eine Berufsunfähigkeitsrente wegen eines schweren Rückenleidens. Bei der Prüfung der Akten stellt sich heraus, dass vor sechs Jahren in einem Arztbericht der Satz steht: „Patient klagt gelegentlich über Rückenschmerzen.“

💡 Problem:

  • Der Patient wusste davon nichts – sein Arzt hatte es nie mit ihm besprochen.
  • Die Versicherung argumentiert nun: „Die Beschwerden gab es schon vor Vertragsabschluss – also zahlen wir nicht.“

Das Risiko:
Eine alte, harmlose Notiz kann Jahre später zur Ablehnung eines fünf- oder sechsstelligen Leistungsbetrags führen.

Warum du bei wichtigen Versicherungen nicht allein entscheiden solltest

Diese Problematik ist für Laien kaum durchschaubar. Gesundheitsfragen leichtsinnig und schnell selbst zu beantworten, kann im Leistungsfall zu Problemen führen.

Selbstständige Antragstellung kann gefährlich sein:

  • Viele Kunden unterschätzen, wie genau Gesundheitsfragen formuliert sind.
  • Ärzte schreiben oft mehr in ihre Berichte, als sie den Patienten mitteilen.
  • Versicherer nutzen jede Formulierung, um Leistungen zu prüfen und ggf. abzulehnen.

Die Lösung: Beratung durch Profis
Ein erfahrener Versicherungsmakler kennt diese Tricks und hilft dir:
✅ Deine Krankenakte zu prüfen, bevor du eine Versicherung beantragst.
✅ Die Gesundheitsfragen richtig zu beantworten – nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig.
✅ Eine Versicherung auszuwählen, die im Leistungsfall fair mit Kunden umgeht.

Fazit: Die richtige Absicherung beginnt mit der richtigen Beratung

Wer eine Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung abschließt, sollte sich nicht auf Glück verlassen. Unbewusst falsche Angaben können Jahre später teuer werden. Und wenn im Leistungsfall plötzlich alte, unbekannte Diagnosen auftauchen, kann es ohne professionelle Hilfe schwer werden, den Schutz durchzusetzen.

💡 Unser Rat: Lass dich beraten, bevor du eine wichtige Absicherung abschließt. Denn gerade bei Versicherungen, die dein finanzielles Überleben sichern, kann eine unbedachte Antwort fatale Folgen haben.