Ab wann kannst du als Angestellter in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?
Ab welchem Einkommen kannst du dich privat versichern?

Ab dem Jahr 2024 können sich Angestellte in Deutschland privat krankenversichern, wenn sie ein Bruttoeinkommen von mindestens 69.300 Euro vorweisen​​.

Wie viel zahlt man ab der Einkommenshöhe eigentlich in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung in Deutschland für das Jahr 2024 setzen sich wie folgt zusammen:

Gesetzliche Krankenversicherung:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte (7,3%) tragen.
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,7% des Bruttoeinkommens, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls jeweils zur Hälfte tragen.

Pflegeversicherung:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 3,4% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte (1,7%) tragen.
  • Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,6% des Bruttoeinkommens, welcher ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen wird.
Berechnungsbeispiel:

Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient ein Bruttojahreseinkommen von 70.000 Euro (die max. Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 62.100 Euro​), so würden die Beiträge wie folgt berechnet:

  • Beitrag zur GKV: (62.100 Euro * 14,6%) + (62.100 Euro * 1,7%) = 9.066,60 Euro + 1.055,70 Euro = 10.122,30 Euro jährlich.
  • Beitrag zur Pflegeversicherung: 62.100 Euro * 3,4% = 2.111,40 Euro jährlich.
  • Zusätzlicher Beitragszuschlag für Kinderlose: 62.100 Euro * 0,6% = 372,60 Euro jährlich.

Die Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung würden sich also je nach Krankenkasse im Schnitt auf insgesamt 1.019,48 Euro monatlich belaufen, zzgl. des Beitragszuschlags für Kinderlose von 31,05 Euro!

Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV):

Die PKV bietet gegenüber der GKV einige Vorteile, die je nach persönlicher Situation und Bedürfnissen attraktiv sein können:

  1. Leistungsumfang: In der PKV können Versicherte ihren Leistungsumfang individuell gestalten und Zusatzleistungen einschließen, die in der GKV nicht enthalten sind.
  2. Höherwertige Leistungen: Dazu gehören Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, freie Arztwahl, und umfassendere Zahnarztleistungen.
  3. Schnellere Terminvergabe: Private Patienten erhalten oft schneller Termine bei Fachärzten und anderen medizinischen Dienstleistern.
  4. Kostenerstattungsprinzip: Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der GKV, bei dem die Abrechnung direkt zwischen Arzt und Krankenkasse erfolgt, erhalten PKV-Versicherte ihre Arztrechnungen selbst und können diese prüfen, bevor sie sie zur Erstattung einreichen.
  5. Beitragsrückerstattung: Einige PKV-Anbieter bieten Beitragsrückerstattungen an, wenn Versicherte über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen.
  6. Alterungsrückstellungen: Im Gegensatz zur GKV bilden private Krankenversicherungen Alterungsrückstellungen, die helfen können, die Beiträge im Alter stabil zu halten.
Unser Rat!

Die Entscheidung zwischen PKV und GKV sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, da beide Systeme ihre Vor- und Nachteile haben. Es ist ratsam, sich bei der Entscheidungsfindung von einem Profi beraten zu lassen, der deine persönliche und gesundheitliche Situation genau erfasst.

Wenn du dich beim Thema private Krankenversicherung (PKV) unabhängig informieren möchtest, melde dich gerne bei unserem Krankenversicherungsspezialisten – Alexander Pöschel. Einen Termin kannst du hier buchen: Termin buchen

Unser Spezialist für die private Krankenversicherung (PKV) – Alexander Pöschel

Weitere Beiträge entdecken