Wohngebäudeversicherung 2024: Anpassungsfaktor liegt weiterhin klar über dem Schnitt
Der Anpassungsfaktor für Wohngebäude-Versicherungen steigt 2024 um 7,5 Prozent

Warum wird so stark angepasst?
Der Grund liegt weiterhin in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien. Der Baupreisindex wird für 2024 im Vergleich zum Vorjahr (14,73 %) nochmals um 7,5 % erhöht. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Deine Versicherungsprämie aus.

Entwicklung des Baupreisindexes für Bauleistungen an Wohngebäuden in Deutschland in den Jahren 1995 bis 2022
(Quelle: Statista)


Zudem steigt seit Jahren die durchschnittliche Schadenhöhe im Bereich der Wohngebäudeversicherung. Betrugen die durchschnittlichen Schadenaufwendungen 2015 noch 83,82 Millionen Euro je Versicherer, kletterten sie bis 2020 auf 103,92 Mio. Euro!


Deine Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Dich auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch hast Du stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein. Salopp ausgedrückt: Ist Dein Haus komplett zerstört, wird Dir ein neues in selber Art und Güte hingestellt – egal, was das dann auch immer kosten mag und inkl. Unterversicherungsverzicht! Du musst Dir da keinerlei Gedanken machen. Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll.

Was ist eine Unterversicherung / Unterversicherungsverzicht?
Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Deiner Gebäudeversicherung Deine Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Hast Du 100.000 Euro, bräuchtest durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, wirst Du auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens musst Du dann selbst tragen. – Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht, verzichtet eben genau auf diese Kürzung!


Unser Rat!
Wir können Dir daher nur raten, trotz der erneuten Anpassung an den Baupreisindex, keine qualitativen Einschnitte in Deinen Versicherungsvertrag vorzunehmen (Bedingungen verschlechtern oder Risiken herausnehmen). Um die Prämie zu senken, wäre der Einschluss eine Selbstbeteiligung (z. B. 500 €) möglich. Sollte Dein Vertrag älter als 8 Jahre sein, empfehlen wir Dir den Vertrag generell mal wieder überprüfen zu lassen! In der Regel ist das eigene Eigentum das wertvollste Gut und verglichen mit manch KFZ-Vollkaskoversicherung im Verhältnis immer noch preiswert abgesichert!

Hast Du Fragen? Zögere nicht, uns zu kontaktieren.